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   VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03.We   

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VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03.We (https://dejure.org/2005,67427)
VG Weimar, Entscheidung vom 06.04.2005 - 6 K 316/03.We (https://dejure.org/2005,67427)
VG Weimar, Entscheidung vom 06. April 2005 - 6 K 316/03.We (https://dejure.org/2005,67427)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeindliches Vorkaufsrecht über ein Grundstück unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Gründe; Eintragung eines Denkmals im Denkmalbuch als Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufrechts

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 1928/02

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03
    Mit am 23.12.2002 bei Gericht eingegangenem Schreiben erhoben die Beigeladenen (Untätigkeits-) Klage (6 K 1928/02. We).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte 6 K 1928/02.

    Wobei - wie das Vorbringen der Beigeladenen im Verfahren 6 K 1928/02.

    Die entsprechenden Nachforschungen von Frau Exxx Sxxx, niedergelegt in dem in der mündlichen Verhandlung überreichten Buch (Sichthülle Bl. 75 der Gerichtsakte 6 K 1928/02. We) "Jüdische Familien im Weimar der Klassik und Nachklassik" (Weimarer Schriften Bd. 48 - 1993, dort S. 97 ff), hat sich auch die Beklagte zu Eigen gemacht.

  • OVG Thüringen, 05.11.2003 - 1 KO 433/00

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Abriss einer in das Denkmalbuch

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03
    Der Friedhof hat so für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in einer bestimmten Zeitepoche einen Aussagewert (vgl. zur Definition der Erhaltung eines Kulturdenkmals aus geschichtlichen Gründen das Urteil des Thür. OVG vom 30.10.2003 - 1 KO 433/00 -, ThürVBl. 2004, 143, 145; vgl. zur unstreitigen Einordnung eines jüdischen Friedhofs mit 53 erhaltenen Grabsteinen aus der Zeit von 1811 bis 1930, umfriedet von einer Hainanlage, als Kulturdenkmal: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, [...]).

    Denn § 33 ThDSchG bestimmte die in den DDR-Denkmallisten eingetragenen Sachen per Fiktion als Kulturdenkmal i.S. des ThDSchG (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer vom 28.06.2000 - 6 K 286/99. We -, ThürVBl 2001, 45, 46 f.; ebenso inzwischen das Thür. OVG in seinem bereits zitierten Urteil vom 30.10.2003 a.a.O. S. 144).

    Denn diese Listen entbehrten häufig der denkmalfachlichen Berechtigung (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 30.10.2003 a.a.O.).

  • VG Weimar, 28.06.2000 - 6 K 286/99
    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03
    Denn § 33 ThDSchG bestimmte die in den DDR-Denkmallisten eingetragenen Sachen per Fiktion als Kulturdenkmal i.S. des ThDSchG (vgl. das Urteil der erkennenden Kammer vom 28.06.2000 - 6 K 286/99. We -, ThürVBl 2001, 45, 46 f.; ebenso inzwischen das Thür. OVG in seinem bereits zitierten Urteil vom 30.10.2003 a.a.O. S. 144).
  • VG Dessau, 03.06.2004 - 1 A 2043/03
    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03
    Auch ist weiterhin unproblematisch, dass die Beklagte das in § 30 Abs. 1 Satz 1 ThDSchG konstituierte Vorkaufsrecht - wie geschehen - durch einen Verwaltungsakt ausgeübt hat (vgl. etwa VG Dessau, Urteil vom 02.06.2004 - 1 A 2043/03 DE -, LKV 2005, 183 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2002 - 1 LA 2929/01

    Abwägung; Bauleitplanung; Denkmal; Denkmalschutz; Flächennutzungsplan; Friedhof;

    Auszug aus VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 316/03
    Der Friedhof hat so für die politischen, kulturellen und sozialen Verhältnisse in einer bestimmten Zeitepoche einen Aussagewert (vgl. zur Definition der Erhaltung eines Kulturdenkmals aus geschichtlichen Gründen das Urteil des Thür. OVG vom 30.10.2003 - 1 KO 433/00 -, ThürVBl. 2004, 143, 145; vgl. zur unstreitigen Einordnung eines jüdischen Friedhofs mit 53 erhaltenen Grabsteinen aus der Zeit von 1811 bis 1930, umfriedet von einer Hainanlage, als Kulturdenkmal: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 28.05.2002 - 1 LA 2929/01 -, [...]).
  • VG Weimar, 06.04.2005 - 6 K 1928/02

    Voraussetzungen des gemeindlichen Vorkaufsrechtes aus denkmalschutzrechtlichen

    Der Beigeladene hat mit am 14.02.2003 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz gleichfalls Klage erhoben (6 K 316/03.We).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte 6 K 316/03.We und die vorgelegten Verwaltungsvorgänge, die alle Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.

  • VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04
    Auch die Beklagte selbst hat im Übrigen in den Verfahren betreffend das Wintersemester 2002/2003 noch vorgetragen, die Freistellungspauschale des § 6 a LVVO solle es dem Rektorat ermöglichen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fakultätsstruktur und des jeweiligen Lehrbedarfs individuell und flexibel auf unterschiedliche Belastungen der einzelnen Mitglieder des Fakultätsvorstandes zu reagieren (vgl. die Wiedergabe des Vorbringens im Beschluss der Kammer vom 14.10.2002 - NC 6 K 316/03 -).
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